Fakten zum Thema Hören und Hörverlust:
Der Mensch ist mit einer festen Anzahl von Haarzellen im Gehör ausgestattet. Diese Haarzellen können sich nicht regenerieren, so dass sie als Folge von Krankheit oder dadurch, dass sie sehr lauten Geräuschen ausgesetzt sind, zerstört werden können.
Seit März 2007 gilt die Lärm und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) auf die laut Jagdgesetz in der UVV §6 Abs. 2 hingewiesen wird. Ab einer Laustärke von 80dB sollte ein Gehörschutz getragen werden. |
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Noch was zum Thema Lärm:
Lärmpegel ab 85 dB, die längere Zeit auf das Ohr einwirken, können das Gehör nachhaltig schädigen. Nebenstehende Tabelle zeigt die Schallpegel verschiedener Feuerwaffen.
Immer mehr Jäger sind sich inzwischen der Bedeutung des Gehörschutzes bewusst, und heute ist es wichtig, dass Sie sich selbst schützen, sowohl während des Trainings als auch auf der Jagd. |
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